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Spenden können von den Steuern abgezogen werden

In den meisten Kantonen und in jedem Fall bei den direkten Bundessteuern können Spenden von privaten oder juristischen Personen an «Himalayas Children» vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Dazu schicken wir allen Paten jährlich eine Spendenbestätigung, die der Steuererklärung beigelegt werden kann. Auch Einzelspende oder das Bezahlen von Stipendien werden selbstverständlich durch uns bescheinigt und sind somit abzugsberechtigt.

Auszug aus dem Gesetz, direkte Bundessteuer

«Alle natürlichen Personen können freiwillige Geldleistungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz von den Steuern in Abzug bringen (Art. 33 Abs. 1 Bst. i DBG). Dabei hat die Zuwendung im Steuerjahr mindestens 100 Franken zu erreichen und darf insgesamt 10% des Reineinkommens nicht übersteigen.

Der Abzug von Zuwendungen juristischer Personen an steuerbefreite Organisationen, die einen öffentlichen oder ausschliesslich gemeinnützigen Zweck verfolgen, ist auf 10% des Reingewinnes beschränkt (Art. 59 Bst. c DBG).»

Auszug aus dem Gesetz, Kantons- und Gemeindesteuern

«Das Steuerharmonisierungsgesetz schreibt den Kantonen die Gemeinnützigkeit als
Steuerbefreiungsgrund vor (Art. 23 Abs. 1 Bst. f StHG). Es können auch Spenden an
gemeinnützige Organisationen bis zu einem von den Kantonen festgelegten Ausmass
von den Steuern abgezogen werden (Art. 9 Abs. 2 Bst. i StHG). Die Höhe des möglichen Abzugs ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich.»

Spenden von Personen aus dem Ausland

Spendenbescheinigungen unserer Stiftung werden möglicherweise in anderen Ländern nicht anerkannt. Erkundigen Sie sich bitte bei der Steuerbehörde des Landes, in dem Sie steuerpflichtig sind. Für Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, besteht die Möglichkeit eine Spende an unsere Partner-Organisation Buddha Memorial Welfare Trust e.V. (Verein NGO gemeinnützig anerkannt, www.nepal-hilfe.org) zu überweisen. Falls Sie weitere Fragen bezüglich Spendenbescheinigungen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Buddha Memorial Welfare Trust e.V.
Volksbank Region Leonberg
BLZ 603 903 00 – Konto Nr.: 255 458 002

Aus dem Ausland:
IBAN: DE26 6039 0300 0255 4580 02
SWIFT: GENODES1LEO

Bitte geben Sie an, dass die Spende zugunsten Great Compassion Boarding School verwendet werden soll.